Der Beruf der Kosmetiker/in ist in Deutschland leider nicht geschützt! Dies bedeutet: JEDER darf unabhängig von Qualität & Dauer der Ausbildung die Bezeichnung führen.
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Kosmetologin unterscheidet sich insofern, dass ausschließlich hier eine vorgeschriebene hohe Anzahl an Ausbildungsstunden sowie die Abnahme der Prüfung durch eine Handwerkskammer höchste Qualitätsstandards und somit ein professionelles Arbeiten gewährleisten.
GESCHÜTZTE BERUFSBEZEICHNUNGEN:
"Staatlich geprüfte/anerkannte Kosmetiker/in" Dieser Titel darf nur von Personen geführt werden, die nach dem Besuch einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule- Kosmetik- die Abschlussprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss bestanden haben. NICHT GESCHÜTZTE BERUFSBEZEICHNUNGEN: "Fachkosmetiker/in" Mit dieser Bezeichnung wird der Eindruck erweckt, dass die Kosmetiker/in auf einem Spezialgebiet ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat. "Geprüfte Kosmetiker/in" Diese Bezeichnung ist wettbewerbsrechtlich bedenklich wegen der Verwechslungsgefahr mit "staatlich geprüft". "Kosmetikerin mit Diplom" Obwohl in Deutschland die Bezeichnung einer Urkunde als "Diplom" nicht verboten ist, befindet sich diese Bezeichnung in bedenklicher Nähe zur nicht zulässigen Bezeichnung "Diplom-Kosmetiker/in. In Deutschland konnte ein Diplom (vor Einführung der Bezeichnungen Bachelor/Master) ausschließlich durch ein mehrjähriges Studium erworben werden. |