GESCHÜTZTE BERUFSBEZEICHNUNGEN:

"Staatlich geprüfte/anerkannte Kosmetiker/in" Dieser Titel darf nur von Personen geführt werden, die nach dem Besuch einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule- Kosmetik- die Abschlussprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss bestanden haben.

NICHT GESCHÜTZTE BERUFSBEZEICHNUNGEN:            

"Fachkosmetiker/in" Mit dieser Bezeichnung wird der Eindruck erweckt, dass die Kosmetiker/in auf einem Spezialgebiet ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat.

"Geprüfte Kosmetiker/in" Diese Bezeichnung ist wettbewerbsrechtlich bedenklich wegen der Verwechslungsgefahr mit "staatlich geprüft".

"Kosmetikerin mit Diplom" Obwohl in Deutschland die Bezeichnung einer Urkunde als "Diplom" nicht verboten ist, befindet sich diese Bezeichnung in bedenklicher Nähe zur nicht zulässigen Bezeichnung "Diplom-Kosmetiker/in. In Deutschland konnte ein Diplom (vor Einführung der Bezeichnungen Bachelor/Master) ausschließlich durch ein mehrjähriges Studium erworben werden.